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Europarat

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (Parliamentary Assembly of the Council of Europe (PACE),französisch: Assemblée parlementaire du Conseil de l’Europe) ist eines der zwei Organe des Europarats und hat ihren Sitz in Straßburg. Die Parlamentarische Versammlung war das erste parlamentarische Gremium in Europa, das nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet wurde. Vertreterinnen und Vertreter von 47 nationalen Parlamenten (die Unterzeichner-Staaten der Europäischen Menschenrechtskonvention) gehören der Parlamentarischen Versammlung an.

Aufgabe der Parlamentarischen Versammlung ist es, einen politischen Dialog zwischen den Parlamentariern der Mitgliedstaaten zu schaffen. Verabschiedete Texte dienen als Orientierungshilfe für das Ministerkomitee des Europarats, indem Konventionsentwürfe des Ministerkomitees zunächst der Parlamentarischen Versammlung zur Stellungnahme vorgelegt werden. Darüber hinaus haben Initiativen des Europarats zu zahlreichen internationalen Verträgen und anderen Rechtsinstrumenten geführt. Dazu zählt inbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950.

Ebenso zählen zu den Rechten der Parlamentarischen Versammlung die Wahl des Generalsekretärs sowie seines Stellvertreters, die Wahl des Menschenrechtskommissars und die Wahl der Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Auch die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten ist nur nach einem positiven Votum der Parlamentarischen Versammlung möglich.

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