Ich bin Mitglied im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, Mitglied des Petitionsausschusses, stv. Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, stellvertretendes Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates sowie ordentliches Mitglied des Ausschusses für Recht und Menschenrechte der Parlamentarischen Versammlung des Europarates.
Im Rahmen meiner Mitgliedschaft im Verkehrsausschuss bin ich zuständig für: Lärmschutz, Fahrgastrechte, Fahrlehrerrecht, Straßenverkehrsrecht, Fernbusse und Elektrokleinstfahrzeuge.
Als Mitglied des Petitionsausschusses behandele ich Petitionen zu den Themen Außenpolitik, Zivilrecht, Strafrecht, Gerichtsverfassung und Rechtspflege, zivil- und strafrechtliches Verfahrens- und Prozessrecht, offene Vermögensfragen sowie Versicherungsvertragsrecht.
Als Mitglied der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates gehöre ich dem Ausschuss für Recht und Menschenrechte sowie stellvertretend dem Sozialausschuss an.
Mobilität ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Richtschnur meiner Politik ist eine soziale, nachhaltige und umweltschonende Ausgestaltung von Verkehrsflüssen. Der Klimawandel zeigt, dass wir unsere Mobilität grundlegend verändern müssen, wenn wir Klimaschutz ernst meinen. Dazu gehört eine Stärkung von ÖPNV und Bahn, als klimaschonende Alternativen zu Flugzeug und eigenem Pkw. Fahrgastrechte, auch im Bereich des Luftverkehrs, müssen gestärkt und Erstattungsansprüche verbraucherfreundlich durchgesetzt werden.
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (Parliamentary Assembly of the Council of Europe (PACE),französisch: Assemblée parlementaire du Conseil de l'Europe) ist eines der zwei Organe des Europarats und hat ihren Sitz in Straßburg. Die Parlamentarische Versammlung war das erste parlamentarische Gremium in Europa, das nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet wurde. Vertreterinnen und Vertreter von 47 nationalen Parlamenten (die Unterzeichner-Staaten der Europäischen Menschenrechtskonvention) gehören der Parlamentarischen Versammlung an.
Aufgabe der Parlamentarischen Versammlung ist es, einen politischen Dialog zwischen den Parlamentariern der Mitgliedstaaten zu schaffen. Verabschiedete Texte dienen als Orientierungshilfe für das Ministerkomitee des Europarats, indem Konventionsentwürfe des Ministerkomitees zunächst der Parlamentarischen Versammlung zur Stellungnahme vorgelegt werden. Darüber hinaus haben Initiativen des Europarats zu zahlreichen internationalen Verträgen und anderen Rechtsinstrumenten geführt. Dazu zählt inbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950.
Ebenso zählen zu den Rechten der Parlamentarischen Versammlung die Wahl des Generalsekretärs sowie seines Stellvertreters, die Wahl des Menschenrechtskommissars und die Wahl der Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Auch die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten ist nur nach einem positiven Votum der Parlamentarischen Versammlung möglich.
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“ heißt es in Art. 17 des Grundgesetzes. Um dieses Grundrecht zu verwirklichen, befasst sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit den an den Bundestag gerichteten Petitionen. Als Mitglied des Petitionsausschusses behandele ich Petitionen zu den Themen Außenpolitik, Zivilrecht, Strafrecht, Gerichtsverfassung und Rechtspflege, zivil- und strafrechtliches Verfahrens- und Prozessrecht, offene Vermögensfragen sowie Versicherungsvertragsrecht.
Umwelt- und Naturschutz ist eine Menschheitsaufgabe, die es für mich als Sozialdemokratin sozial auszugestalten gilt. Sei es der Artenschutz, der Schutz von Berglandschaften, deren Bestand durch zunehmende Erschließung für den Tourismus gefährdet wird, eine nachhaltige, tierwohlorientierte Landwirtschaft oder der Kampf gegen den Klimawandel: meint man es ernst, muss hier eine konsequente Politik verfolgt werden, die unseren gegenwärtigen Konsum in Frage stellt.