„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“ heißt es in Art. 17 des Grundgesetzes. Um dieses Grundrecht zu verwirklichen, befasst sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit den an den Bundestag gerichteten Petitionen. Als Mitglied des Petitionsausschusses behandele ich Petitionen zu den Themen Außenpolitik, Zivilrecht, Strafrecht, Gerichtsverfassung und Rechtspflege, zivil- und strafrechtliches Verfahrens- und Prozessrecht, offene Vermögensfragen sowie Versicherungsvertragsrecht.
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